§1 Geltungsbereich und Beiträge
- Die Beitragsordnung mit Wirksamkeit vom 01.07.2025 des B1-Bowler Schöneiche e.V. gilt für sämtliche Mitglieder des Vereins.
- Gemäß § 5 der Vereinssatzung sind die Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Beitragszahlung erfolgt unbar, zum 15. des ersten Monats im Quartal gemäß §5 der gültigen Vereinssatzung. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
- Erwachsene / Regelbeitrag 15,00€ / Monat
- Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Studierende, Rentner/Innen, Ruheständler, ALG I- oder Bürgergeldempfänger/innen 10,00 € / Monat
- Vorstandsmitglieder 10,00 € / Monat
Bei Nichtvorlage der entsprechenden Nachweise wird der Regelbeitrag fällig!
- Bei Aufnahme in den Verein ist eine Beitrittsgebühr zu zahlen.
Die Beitrittsgebühr beträgt:
- Erwachsene
(Auch ALG I- und Bürgergeldempfänger/innen) 25,00 €
- Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Studierende, Rentner/Innen, Ruheständler 15,00 €
- Für Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht drei Monate nicht nachgekommen sind, erlischt der Anspruch von Leistungen durch den Verein.
- Der Verein verwendet die Beiträge entsprechend der Satzung und dem bestätigten Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eingezahlter Beiträge
§2 Erstattung des Startgeldes zum Ligastart
- Das Startgeld für den Ligastart wird von Verein erstattet.
- Die Erstattung kommt nur zustande, wenn binnen vierzehn Tagen eine ordnungsgemäße Rechnung/Quittung im Original eingereicht wird.
- Auf dem Beleg muss der Name des Auslegenden gut lesbar sein.
- Die Erstattung erfolgt spätestens drei Wochen nach Eingang.
- Die Erstattung wird nicht mit ausstehenden Beiträgen verrechnet.
§3 Zuschüsse bei Bundesligaspielen
- Der Verein versucht für eine Bundesligasaison einen Sponsor zu gewinnen, der möglichst die gesamten Kosten übernimmt.
- Sollen kein Sponsor für die Bundesligamannschaften gefunden werden, so übernimmt der Verein maximal 50% der notwendigen Übernachtungs- und Transportkosten. Dabei ist darauf zu achten die Kosten so gering als möglich zu halten.
- Die Erstattung kann dabei die Höhe der im Finanzplan geplanten Beträge nicht überschreiten.
§4 Zuschüsse für Landes- und Deutsche Meisterschaften
- Bei Landesmeisterschaften werden die Spielgelder ab Erreichen der Zwischenrunde und des Finals vom Verein erstattet.
- Bei der Jugend wird bei Erreichen des Finals das Spielgeld für den Start erstattet.
- In jedem Fall kommt die Erstattung nur zustande, wenn bei den Wettkämpfen das Vereinsshirt getragen und eine ordnungsgemäße Rechnung/Quittung im Original eingereicht wird.
- Bei der Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften werden folgende Kostenbeteiligungen für notwendige Übernachtungen maximal erstattet:
- Einzel 100,00 €
- Doppel jeweils 90,00 €
- Trio jeweils 80,00 €
- Sollte das Gesamtbudget aus dem Jahreshaushaltsplan überschritten werden, so werden die Kostenbeteiligungen anteilig berechnet.
Beispielrechnung:
Budget 500,00€
Gesamtsumme Einzelbeträge 800,00€
Neu: 100,00€*5/8 = 62,50€
- Zuschüsse zu den Deutschen Meisterschaften werden nur dann erstattet, wenn sie binnen drei Wochen nach Abschluss der letzten Disziplin der Deutschen Meisterschaften eingereicht werden. Fristverlängerungen müssen in Textform beantragt werden.
§5 Ruhende Mitgliedschaft
- Eine ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und gilt für maximal zwölf Monate.
- Für eine ruhende Mitgliedschaft werden 5,00 € / Jahr fällig.
- Die ruhende Mitgliedschaft kommt nur bei begründeten Härtefällen zustande.
- Änderungen der Mitgliedschaft werden jeweils mit Frist von zwei Monaten zum Quartalsende wirksam!
- Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Vorstand. Die Entscheidung ist dem Mitglied in Textform mitzuteilen.
- Bei Nichtreaktivierung der Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten endet diese automatisch nach Ablauf der ruhenden Mitgliedschaft.
- Im Falle einer Kündigung oder nach Ablauf der ruhenden Mitgliedschaft ohne Reaktivierung ist der Ausweis selbstständig an den SKVB zurückzusenden.
Die Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.03.2025 mit Wirkung vom 01.07.2025 in Kraft.
Schöneiche, den 26.03.2025
15566 Schöneiche